KFZ - Zulassung  

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KFZ - Zulassung


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Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders oder der Anmelderin
    zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
    • erfolgt durch Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
  • Versicherungsbestätigung
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    bei erstmaliger Zulassung:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • bei neuerlicher Zulassung:
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht . , wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch einen Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin)
  • Personen unter 18 Jahren:
    • zusätzlich Vollmacht des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
    • amtlicher Lichtbildausweis .  des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten in Kopie
  • bei Neuanmeldung:
    • zusätzlich Eintrag des Eigentümers oder der Eigentümerin im Typenschein oder
      Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht
  • bei Gebrauchtwagenanmeldung:
    • zusätzlich gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung .  (Pickerl) unterliegen
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht oder
    • eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil . , gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsurkunde . , 
      Zustimmungserklärung des oder der zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag,
    • Benützungsüberlassungserklärung
  • bei Leasing:
    • zusätzlich Leasingbestätigung
  • bei Firmenwagen:
    • zusätzlich Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
    • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung .  bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
      inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
  • bei Eigenimport:
    • zusätzlich Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
      Entrichtung der NoVA .  (Finanzamt . )
    • eventuell Verzollungsbestätigung
  • bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften:
    • eventuell Beglaubigung .  oder
    • Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC .  bzw. ARBÖ . 
    • oder Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Händlers oder einer Kfz-Händlerin

 


 Die Kosten:      pdf logo

kfz kosten aufstellung

"Bei Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl ist/sind nur die neue(n) Kennzeichentafel(n) 
und die neue Plakette zu bezahlen."

Die Ausstellung einer Duplikatzulassungsbescheinigung ist kostenlos.

Die angeführten Beträge gelten pro Fahrzeug (nicht pro Kennzeichen), d. h. bei gleichzeitiger Anmeldung von zwei PKW (mit neuen Kennzeichen) auf Wechselkennzeichen fallen Kosten in der Höhe von EUR 207,00 für das erste KFZ (mit Kennzeichen) und zusätzlich EUR 182,90 für das zweite KFZ (ohne Kennzeichen) an – daher gesamt EUR 389,90.

Die Kosten von Kennzeichentafeln für historische Fahrzeuge betragen EUR 26,00 anstelle von EUR 23,00 für Standardkennzeichen.

Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins wird pro Fahrzeug ein Aufpreis von EUR 28,10 verrechnet.
Die Kosten für rote Kennzeichentafeln betragen EUR 11,90.

 


   
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