Erforderliche Unterlagen:
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Genehmigungsdokument, Typenschein, COC-Papier,
Einzelgenehmigung oder Datenauszug/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung) - Kaufvertrag
- Ggf. Leasingbestätigung (bei Leasingfahrzeugen)
- Ggf. Vollmacht
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
- Versicherungsbestätigung (VB)
Anmeldung Neufahrzeug:
- Anmeldung Neufahrzeug::
- amtlicher Lichtbildausweis
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung
- der Datenauszug/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Kaufvertrag/ Rechnung (sofern Eigentümer nicht im
Genehmigungsdokument angeführt ist) - Ggf. Benützungsüberlassungserklärung (Leasingbestätigung)
- Ggf. Vollmacht
- Bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
- Versicherungsbestätigung (VB)
Kennzeichen-Hinterlegung:
- Kennzeichen
- Zulassungsschein Teil 1
- amtlicher Lichtbildausweis oder Vollmacht
Abmeldung:
- Genehmigungsdokument, Typenschein (inkl. Zulassungsschein Teil 2), COC-Papier,
Einzelgenehmigung oder Datenauszug/ EG-Übereinstimmungsbescheinigung) - Zulassungsschein Teil 1
- Kennzeichen
- Ggf. Vollmacht
Eigenimport:
- Zusätzlich ist zu beachten, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
Die Kosten:
Für die Zulassung eines Fahrzeuges beträgt die Gebühr (einheitlich in ganz Österreich) ohne Kennzeichen, jedoch mit Plakette | 188,80 EUR |
Eine Zulassung für einen PKW, LKW, oder für andere Fahrzeuge mit Ausgabe einer neuen Kennzeichen-Garnitur (2 Kennzeichentafeln, ein- oder zweizeilig) beträgt | 211,80 EUR |
Eine Zulassung für ein Motorrad mit Ausgabe einer neuen Kennzeichentafel (1 Tafel) beträgt | 201,80 EUR |
Eine Zulassung für einen Anhänger mit Ausgabe einer neuen Kennzeichentafel (1 Tafel) beträgt | 200,30 EUR |
Eine Zulassung für ein Moped mit Ausgabe einer neuen Kennzeichentafel (1 Tafel) beträgt | 197,30 EUR |
Weitere wichtige Informationen
Bei Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl ist/sind nur die neue(n) Kennzeichentafel(n) und die neue Plakette zu bezahlen.
Die Ausstellung einer Duplikatzulassungsbescheinigung ist kostenlos.
Die angeführten Beträge gelten pro Fahrzeug (nicht pro Kennzeichen), d. h. bei gleichzeitiger Anmeldung von zwei PKW (mit neuen Kennzeichen) auf Wechselkennzeichen fallen Kosten in der Höhe von EUR 207,00 für das erste KFZ (mit Kennzeichen) und zusätzlich EUR 182,90 für das zweite KFZ (ohne Kennzeichen) an – daher gesamt EUR 389,90.
Die Kosten von Kennzeichentafeln für historische Fahrzeuge betragen EUR 26,00 anstelle von EUR 23,00 für Standardkennzeichen.
Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins wird pro Fahrzeug ein Aufpreis von EUR 28,10 verrechnet.
Die Kosten für rote Kennzeichentafeln betragen EUR 11,90.
Aktueller Stand für alle Preisbeispiele: Februar 2025